Rechtsanwälte in Baden-Baden

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lohs Dubrowsky & Partner berät Sie kompetent und diskret.

Wir haben stets Ihre Interessen vor Augen. Unsere internationalen Mandanten, sowie Mandanten aus ganz Deutschland, dem Großraum Baden-Baden und Rastatt wissen unsere schnelle und persönliche Beratung zu schätzen.


Expertise aus einer Hand:
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts, sowie im Bereich des öffentlichen Rechts. Dabei steht Ihnen stets Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Mandant im Mittelpunkt:
Wir entwickeln individuell auf Sie zugeschnittene Lösungen. Die effektive und wirtschaftliche Durchsetzung Ihrer Interessen ist unser höchstes Gebot.

Wir machen Schwieriges einfach:
Komplexe Sachverhalte werden stets als eine willkommene Herausforderung gesehen.

Aktuelles:


Klagen über Klagen – Verwaltungsgerichte am Limit

Dr. René Lohs berichtet in der  „ZDF.reportage“: Wie gehen die Richter mit den Aktenbergen um? Was bleibt liegen und was bedeuten die langen Wartezeiten für die Betroffenen? ZDF- Bericht anschauen…

Satzung der Stadt Baden-Baden vom 17.12.2018

über Beitragserhebung zur Förderung des Fremdenverkehrs

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat am 17.12.2018 eine Satzung beschlossen. Hiernach sollen zahlreiche Berufe und Berufsgruppen, die in § 1 Abs. 2 der Satzung ausdrücklich genannt werden, einen gesonderten Beitrag leisten.

Folgende Berufe und Berufsgruppen werden beispielhaft genannt:

  • Handwerker des Baugewerbes,
  • Architekten und Ingenieure,
  • Ärzte,
  • Steuerberater,
  • Rechtsanwälte
  • und sonstige Gewerbetreibende bzw. Selbständige, denen der Fremdenverkehr oder der Kurbetrieb erhöhte Verdienstmöglichkeiten bietet.

Dabei wird unterstellt, dass die vorbezeichneten Berufe durch den Fremdenverkehr erhöhte Verdienstmöglichkeiten erhalten.

Dies mag zwar für Betreiber von Beherbergungsbetrieben und Vergnügungsstätten zutreffen. Eine Vielzahl der genannten Berufe hat jedoch keinen Mehrwert durch den Fremdenverkehr, sodass – nach diesseitigem Dafürhalten – die vorbezeichnete Abgabe weder gerechtfertigt, noch verhältnismäßig ist.

Deshalb hat die Rechtsanwaltskanzlei DR. LOHS DUBROWSKY & PARTNER PartGmbB bereits einen Normenkontrollantrag gestellt, um eine gerichtliche Überprüfung der vorbezeichneten Satzung zu erreichen.

Andere Berufsgruppen können sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden, um auch Ihre Rechte geschützt zu wissen.

TV-Bericht anschauen…

Call Now ButtonJetzt anrufen